Berliner Schulen: Energetische Sanierung der Schulbauoffensive mit den Zielen des Berliner Klimaschutzgesetzes verbinden

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Stellungnahme des UfU zum novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

Im August 2021 hat der Berliner Senat das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) novelliert und damit seine Ziele für die CO2-Reduktion verschärft: Statt 85 Prozent Minderung bis 2050 sollen jetzt 95 Prozent bis 2045 erreicht werden im Vergleich zu 1990. Bis 2019 hatte Berlin rund 41 Prozent erreicht. Für die neuen Ziele sind nun starke Anstrengungen notwendig. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur EWG-Novelle, dass das Land Berlin energetische Sanierungen und Instandhaltungen öffentlicher Gebäude, etwa von Schulgebäuden, besser als bislang mit den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes kombiniert. Andernfalls müssten renovierte Gebäude bald wieder baulich angefasst werden, warnen die Forschenden, die im Rahmen des Forschungsverbunds Ecornet Berlin zur Wärmewende in öffentlichen Nichtwohngebäuden arbeiten. Als große Hürde sieht das UfU neben den finanziellen Mitteln auch den Personalmangel in den Bezirken, der jetzt angegangen werden müsse.

Unter anderem soll für die Zielerreichung des EWG Bln der öffentliche Gebäudebestand energetisch saniert werden, um hier den Primärenergieverbrauch bis 2045 im Vergleich zu 2010 um 80 Prozent zu reduzieren. Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung müssen also zeitnah durchgeführt werden. Da es sich bei dem Großteil des öffentlichen Gebäudebestandes um Schulgebäude handelt und viele dieser Gebäude im Rahmen der aktuell laufenden Berliner Schulbauoffensive (BSO) bereits umfassend saniert werden, bietet es sich an, die beiden Zielstellungen energetische Sanierung und Instandhaltung der Schulgebäude miteinander zu kombinieren. Allerdings ist bei der Umsetzung die Bereitstellung finanzieller Mittel oftmals ein limitierender Faktor, sodass sich die energetische Sanierung nicht ausreichend an den im August verabschiedeten Zielstellungen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes orientiert. Das bedeutet für Schulgebäude, dass sie in naher Zukunft ab 2030 baulich wieder angefasst werden müssen.

Für öffentliche Neubauten sowie „größere Renovierungen“ öffentlicher Berliner Gebäude wurden mit der Novelle des EWG Bln die Anforderungen des KfW-Effizienzhaus 40-Standards bzw. KfW-Effizienzhaus 55-Standards eingeführt. Der KfW-Effizienzhaus-Standard beschreibt, wie groß die Einsparung des Jahresprimärenergiebedarfs des Gebäudes im Vergleich zu einem im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) definierten Gebäudes ist. (Ein Gebäude mit KfW-Effizienzhaus 40-Standard nutzt nur 40 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes.) Für Neubauten sowie größere Renovierungen gelten gemäß EWG Bln allerdings teilweise großzügige Übergangsfristen bis 2025. Für Gebäude, deren Planung bereits genehmigt wurde, gilt die Übergangsfrist bis 2022. Auch wenn diese Regelung planungs- und bautechnische Bedürfnisse beachtet, besteht hier das Risiko, dass viele der Neubauten und Sanierungen der BSO nicht mehr unter diese Regelungen fallen.

Die Ziele des novellierten EWG Bln sind durchaus ambitioniert und stehen in einer Linie mit der Ausrufung des Klimanotstandes im Land Berlin. Die Bereitstellung finanzieller Mittel und der Personalmangel in den Bezirken werden bei der Umsetzung der Ziele des EWG Bln die größten Herausforderungen darstellen.

Projektbeteiligte Personen

Schlagworte

Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz, Schulen, energetische Sanierung, Wärmewende