Die neunte Folge des Wandelweckers über die Rolle von Bürgerenergie im Entwurf für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kam zu dem Schluss: Der Novellenentwurf, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 28. Februar vorgelegt hat, enthält zwar relevante Verbesserungen, wird jedoch vor allem bei einer Beschleunigung des Mieterstrom-Ausbaus, beim gemeinschaftlichen Eigenverbrauch und bei Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften nicht den Erwartungen gerecht. Am 23. März 2022 diskutierten hierzu Katharina Umpfenbach (Ecologic Institut), Dr. Astrid Aretz (IÖW) und Malte Zieher (Bündnis Bürgerenergie) mit Valentin Tappeser (Forschungsverbund Ecornet Berlin).
Wie die Expert*innen betonten, seien für die Bürgerenergie Ausschreibungspflichten zwar reduziert, allerdings nicht alle Möglichkeiten des Europarechts ausgeschöpft worden. Der Wegfall der EEG-Umlage sei ein Schritt in diese Richtung, jedoch enthalte der Entwurf insgesamt zu wenige Änderungen in Richtung Entbürokratisierung, so Zieher und Aretz. Im Bereich Mieterstrom seien, auch wenn punktuelle Verbesserungen vorgenommen wurden, keine grundlegenden Veränderungen erkennbar – gleichzeitig ermögliche die Wiederbelebung des Volleinspeisermodells mehr Zubau bei Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern in Berlin, erläuterte Katharina Umpfenbach.
Mehr Informationen:
- Den Wandelwecker finden Sie hier zum Nachhören.
- Eine detailliertere Behandlung des Referentenentwurfs finden Sie auf den Seiten des Bündnisses Bürgerenergie: Stellungnahme des Bündnis Bürgerenergie zum Referentenentwurf zum EEG 2023
- Mehr zu Reformoptionen für einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern in Berlin findet sich im gleichnamigen Wissen. Wandel. Berlin. Report Nr. 17.