Diesen Wandelwecker gibt es hier zum Nachhören.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 räumt der Solarenergie eine zentrale Rolle ein, da sie die wichtigste erneuerbare Energiequelle ist, die vor Ort erschlossen werden kann. Möglichst schnell will die Landesregierung 25 Prozent der Berliner Stromversorgung aus Sonnenenergie decken. Dies erfordert in der dicht besiedelten Stadt auch die Dächer von Mehrfamilienhäusern zu nutzen, wie Potenzialanalysen zeigen. In der vierten Ausgabe des Wandelweckers am 8. September 2021 diskutierte Moderator Valentin Tappeser vom IÖW mit Katharina Umpfenbach, Ecologic Institut, und Fabian Zuber von der Reiner-Lemoine-Stiftung sowie den Teilnehmenden über Gestaltungsoptionen für die Regulierung von Mieterstrom und nahräumlicher Solarstromversorgung. Dabei wurde deutlich, dass die notwendige Beschleunigung des Ausbaus nur durch einen vollständig neuen Ansatz bei der Regulierung erreicht werden kann. Leitbild sollte eine gemeinschaftliche Eigenversorgung sein, die vor Ort Stromerzeugung über Solaranlagen und dessen Nutzung auch für E-Fahrzeuge und Wärmeerzeugung sinnvoll miteinander verknüpft.
Das neue Versorgungsmodell muss netz- und systemdienlich sein und den Verbraucherschutz absichern. Eine solche Neuordnung erfordert Mut und ein adaptives Governance-System, das regelmäßig nachsteuert, so die Expert*innen. Als kurzfristige Option, um direkt nach der Wahl den Solarausbau auf Mehrfamilienhäusern anzukurbeln, kommt zusätzlich die Volleinspeisung des erzeugten Stroms in Frage. Hierfür müssten die Förderbedingungen so angepasst werden, dass die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können.
Grundsätzlich genießen Mieterstromanlagen eine hohe Akzeptanz unter Mieterinnen und Mietern, wie eine Umfrage des Projekts StromNachbarn in Mieterstromobjekten gezeigt hat (Wissen. Wandel. Berlin. Report Nr. 1).